Sicherheit und Wohlbefinden

Fahrdienst
Impuls

Sind Sie auf der Suche nach einem Fahrdienst?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Unser Unternehmen bietet ein Fahrzeug, der mit Fahrer gemietet wird. Dabei werden Fahrten durchgeführt, deren Zweck, Ziel  und Ablauf Sie als Fahrgast bestimmen. Unter Fahrdienst stellt Ihnen gerne ein pass-genaues Angebot zusammen, wenn es um private Fahrt geht. Unser Wagen ist  mit behindertengerechter Einrichtung gestattet und fhrt auch Krankenfahrten durch. Wir sind ein Unternehmen aus Karlsruhe, welches sich die Personenbeförderung jeglicher Art zur Aufgabe gemacht hat. Für Ihre pünktliche Beförderung und reibungslosen Ablauf nehmen wir gerne im Voraus Ihre Reservierungen an. 

Impuls Fahrdienst & Mietwagen Service GmbH
bringt Menschen mit und ohne Behinderung sicher an Ihr gewünschtes Ziel.

Über uns

 
Ein Fahrdienst ist als Ergänzung zu den ambulanten Hilfen nicht mehr wegzudenken.
Nach der Gründung des Ambulanten Pflegedienstes Impuls24 im 2016 und des Seniorenpflegezentrum Impuls im 2017 wächst die Zahl von Klienten der beiden Einrichtungen, unter denen auch behinderte Menschen sind. Wegen neuem nachgefragten Spektrum von Fahrdienstleistungen, wie Erledigung von Besorgungen außerhalb des Hauses beispielsweise die Einzelfahren zum Arzt oder Krankenhaus, Kur & Rehafahrten, Einkauf, zur Tagespflegeeinrichtung u.s.w. wurde im April 2019 Fahrdienst Mietwagenservice Impuls GmbH gegründet.

Sicherheit, Komfort, Wohlbehagen bei uns ganz groß geschrieben

Leistungen

Unsere Fahrdienstservice bietet mehrere Angebote zu folgenden Fahrdiensten:

Krankenfahrten

Private Fahrten

Einkaufsfahrten, Partyfahrten

Flughafentransfer- Bahnhofzubringer

für bis zu 5 Personen

Rollstuhltransfer

Ausrüstung

Unser rollstuhlgerechte Fahrzeug hat 5 Sitzplätze, d.h. bei Bedarf können bis zu 3 weitere Personen die Fahrt begleiten.

Unser Fahrzeug entspricht dem neuesten technischen Standards und wird ständig überprüft und gewartet.

Unsere Fahrdienstservice gewährleistet:

Sicherer Transport von Ihrem Zuhause bis zum Behandlungseirichtung

Transport im eigenen Rollstuhl ohne Umsetzen

Auf Wusch Abholung mit unserem Treppensteiger

Beratung bei Antragstellung Fahrkosten

Krankenbeförderung

Unser Wagen mit behindertengerechter Einrichtung führt Krankenfahrten durch. Keine medizinisch-fachliche Betreuung findet in diesen Fällen statt.

Rollstuhlfahrten

Dialysefahrten

Arztbesuch

Krankenhaus

Bestrahlungstherapiefahrten

Physiotherapie

Fahrten zu Reha- oder Kuraufenthalt

Kassenabrechnung

Krankenkassen und andere Sozialleistungsträger sind oftmals für Ihre Kosten zuständig.
Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt.

Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt.

Keine Genehmigung seit Januar 2019 mehr erforderlich:
Folgende Patienten müssen die Verordnung einer Krankenfahrt mit Mietwagen seit Januar 2019 nicht mehr bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen:

  • Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis einen der folgenden Merkzeichen erhält: «aG» für außergewöhnliche Gehbehinderung, «Bl» für Blindheit oder «H» für Hilflosigkeit.
  • Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
 

Genehmigung erforderlich:

Folgende Patienten müssen die Verordnung einer Krankenfahrt bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen (Genehmigungspflicht):

Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Dazu gehören

  • Dialysebehandlung
  • onkologische Strahlentherapie
  • onkologische Chemotherapie
 

Zuzahlung:

Sie tragen die Zuzahlung nach § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Höhe grundsätzlich zehn von Hundert der Kosten je Fahrt — mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach §62 SGB V überschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Nähere Information dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Gesundheit

Krankenbeförderung

Bei stationärer Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischen Notwendigkeit verordnet werden. Die Patienten müssen die Verordnung nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt für vor- und nachstationäre Behandlungen.

Rollstuhlfahrten

Unser Wagen mit behindertengerechter Einrichtung ist auch zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Wenn dauerhafte Mobilitetsbeeinträchtigung vorliegt, keine Genehmigung für die Fahrten von Ihrer Krankenkasse erforderlich ist.

Strahlenfahrten

Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Die Patienten müssen die Verordnung einer Krankfahrt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung frühzeitig vorzulegen.

Chemotherapie

Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Die Patienten müssen die Verordnung einer Krankfahrt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung frühzeitig vorzulegen.

Dialyse

Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Die Patienten müssen die Verordnung einer Krankfahrt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung frühzeitig vorzulegen.

Ärztliche Termine

Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Genehmigungspflichtige Verordnungen sind frühzeitig vorzulegen.

Rehafahrten

Fahrten zur Vorsorge -Kur oder Reha: wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Krankenkasse.

Kurfahrten

Fahrten zur Vorsorge -Kur oder Reha: wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Krankenkasse. ​

Flughafentransfer

zu Flughafentransfer bitten wir pauschale Preise.

Unsere Partnerschaft

Preise

Private Fahrten ohne und mit Rollstuhl
Pauschaler Betrag bis 5 km 25,00 € danach 2,40 €/km zzgl. ohne MwSt.
Pauschaler Betrag pro einfache Fahrt mit dem Treppensteiger inkl. Rollstuhl
bis 4 km 45,00 € danach zzgl. 2,40 €/km ohne MwSt.
Spätzuschlag werktags ab 18 Uhr 10,00 €
Spätzuschlag, Wochenendzuschlag pro einfache Fahrt:
samstags nach Vorbestellung 15,00 €
Buchungen telefonisch Werktags von 08:30 bis 16:30 Zwei Stunden im Voraus innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe Für die Buchung von Fahrten auerhalb KA ist eine zweitägige Voranmeldung erforderlich.
Telefon:
0721 145 417 28
Fax 0721 145 417 49
Mail: fahrdienst@impuls24-pflege.de
2022
Dienstleistungen

Unser Team

Margarita Tverdochlebova​

  1. GESCHÄFTSinhaberin

Elena Volodarskaya

Betriebsleiterin

Alexander Brodt

MITARBEITER

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Elbingerstr. 16i

76139 Karlsruhe

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Telefon:  0721 14541728
Fax:         0721 14541749

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