Sind Sie auf der Suche nach einem Fahrdienst?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Unser Unternehmen bietet ein Fahrzeug, der mit Fahrer gemietet wird. Dabei werden Fahrten durchgeführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf Sie als Fahrgast bestimmen. Unter Fahrdienst stellt Ihnen gerne ein pass-genaues Angebot zusammen, wenn es um private Fahrt geht. Unser Wagen ist mit behindertengerechter Einrichtung gestattet und fhrt auch Krankenfahrten durch. Wir sind ein Unternehmen aus Karlsruhe, welches sich die Personenbeförderung jeglicher Art zur Aufgabe gemacht hat. Für Ihre pünktliche Beförderung und reibungslosen Ablauf nehmen wir gerne im Voraus Ihre Reservierungen an.
Impuls Fahrdienst & Mietwagen Service GmbH
bringt Menschen mit und ohne Behinderung sicher an Ihr gewünschtes Ziel.
Über uns
Sicherheit, Komfort, Wohlbehagen bei uns ganz groß geschrieben
Leistungen
Unsere Fahrdienstservice bietet mehrere Angebote zu folgenden Fahrdiensten:

Krankenfahrten

Private Fahrten
Einkaufsfahrten, Partyfahrten

Flughafentransfer- Bahnhofzubringer
für bis zu 5 Personen

Rollstuhltransfer
Ausrüstung
Unser rollstuhlgerechte Fahrzeug hat 5 Sitzplätze, d.h. bei Bedarf können bis zu 3 weitere Personen die Fahrt begleiten.
Unser Fahrzeug entspricht dem neuesten technischen Standards und wird ständig überprüft und gewartet.
Unsere Fahrdienstservice gewährleistet:

Sicherer Transport von Ihrem Zuhause bis zum Behandlungseirichtung

Transport im eigenen Rollstuhl ohne Umsetzen

Auf Wusch Abholung mit unserem Treppensteiger

Beratung bei Antragstellung Fahrkosten
Krankenbeförderung
Unser Wagen mit behindertengerechter Einrichtung führt Krankenfahrten durch. Keine medizinisch-fachliche Betreuung findet in diesen Fällen statt.

Rollstuhlfahrten

Dialysefahrten

Arztbesuch

Krankenhaus

Bestrahlungstherapiefahrten

Physiotherapie

Fahrten zu Reha- oder Kuraufenthalt
Kassenabrechnung
Krankenkassen und andere Sozialleistungsträger sind oftmals für Ihre Kosten zuständig.
Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Genehmigungspflichtige Verordnungen sind der Krankenkasse frühzeitig vorzulegen. Dauer und Umfang (z. B. Transportmittel, Hin- und Rückfahrt) der Genehmigung werden von der Krankenkasse festgelegt.
Keine Genehmigung seit Januar 2019 mehr erforderlich:
Folgende Patienten müssen die Verordnung einer Krankenfahrt mit Mietwagen seit Januar 2019 nicht mehr bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen:
- Schwerbehinderte, deren Schwerbehindertenausweis einen der folgenden Merkzeichen erhält: «aG» für außergewöhnliche Gehbehinderung, «Bl» für Blindheit oder «H» für Hilflosigkeit.
- Pflegebedürftige, deren Pflegebescheid Pflegegrad 4 oder 5 ausweist, sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn bei ihnen eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
Genehmigung erforderlich:
Folgende Patienten müssen die Verordnung einer Krankenfahrt bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen (Genehmigungspflicht):
Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Dazu gehören
- Dialysebehandlung
- onkologische Strahlentherapie
- onkologische Chemotherapie
Zuzahlung:
Sie tragen die Zuzahlung nach § 61 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Höhe grundsätzlich zehn von Hundert der Kosten je Fahrt — mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro. Nur Versicherte, deren Zuzahlungen die Belastungsgrenze nach §62 SGB V überschritten haben, sind bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Krankenkasse für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Nähere Information dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium für Gesundheit

Krankenbeförderung
Bei stationärer Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischen Notwendigkeit verordnet werden. Die Patienten müssen die Verordnung nicht bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen. Dies gilt für vor- und nachstationäre Behandlungen.

Rollstuhlfahrten
Unser Wagen mit behindertengerechter Einrichtung ist auch zur Beförderung von Rollstuhlfahrern. Wenn dauerhafte Mobilitetsbeeinträchtigung vorliegt, keine Genehmigung für die Fahrten von Ihrer Krankenkasse erforderlich ist.

Strahlenfahrten
Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Die Patienten müssen die Verordnung einer Krankfahrt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung frühzeitig vorzulegen.

Chemotherapie
Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Die Patienten müssen die Verordnung einer Krankfahrt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung frühzeitig vorzulegen.

Dialyse
Patienten, die eine Behandlung über längere Zeit benötigen. Die Patienten müssen die Verordnung einer Krankfahrt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung frühzeitig vorzulegen.

Ärztliche Termine
Für einen Transport zu ambulanten Behandlungen ist zusätzlich die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Genehmigungspflichtige Verordnungen sind frühzeitig vorzulegen.

Rehafahrten
Fahrten zur Vorsorge -Kur oder Reha: wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Krankenkasse.

Kurfahrten
Fahrten zur Vorsorge -Kur oder Reha: wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihre Krankenkasse.

Flughafentransfer
zu Flughafentransfer bitten wir pauschale Preise.
Unsere Partnerschaft



Preise
Pauschaler Betrag bis 5 km 25,00 € danach 2,40 €/km zzgl. ohne MwSt.
Pauschaler Betrag pro einfache Fahrt mit dem Treppensteiger inkl. Rollstuhl
bis 4 km 45,00 € danach zzgl. 2,40 €/km ohne MwSt.
Spätzuschlag werktags ab 18 Uhr 10,00 €
Spätzuschlag, Wochenendzuschlag pro einfache Fahrt:
samstags nach Vorbestellung 15,00 €
Buchungen telefonisch Werktags von 08:30 bis 16:30 Zwei Stunden im Voraus innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe Für die Buchung von Fahrten auerhalb KA ist eine zweitägige Voranmeldung erforderlich.
Telefon:
0721 145 417 28
Fax 0721 145 417 49
Mail: fahrdienst@impuls24-pflege.de
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Telefon: 0721 14541728
Fax: 0721 14541749
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